Wahlkartenantrag EU-Wahl 2024

Sollten Sie voraussichtlich am Wahltag verhindert sein, so können Sie eine Wahlkarte beantragen, mit der Sie Ihr Stimmrecht auch außerhalb der Wahlzeiten und Ihres Wohnortes ausüben können. Beantragen Sie diese möglichst frühzeitig, um Probleme durch eventuelle Verzögerungen im Abwicklungsverfahren zu vermeiden.

Die Anwendung www.wahlkartenantrag.at wird Ihnen von der Gemeinde Meiseldorf als Bürgerservice zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise können Sie rund um die Uhr bequem Ihren Wahlkartenantrag ohne persönlichen Amtsweg einbringen.

NÖ Heizkostenzuschuss und NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2023/24

Die Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 150,00 beschlossen. Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,00 gewährt.

Die Antragstellung kann ab sofort bis 31. März 2024 beim Gemeindeamt erfolgen.

Hier geht´s zum Antragsformular, Richtlinien und Erläuterungen.