Information Windpark Meiseldorf

Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Projektunterlagen zum Vorhaben „Windpark Meiseldorf“ eingereicht von der WEB MEIS GmbH & Co KG und EVN Naturkraft GmbH im Rahmen des UVP-Verfahrens (Umweltverträglichkeitsprüfung) des Landes NÖ derzeit öffentlich aufliegen.

Auflagefrist: 19.03.2026 bis einschließlich 04.05.2026

Gemäß § 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG und gemäß § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000 ist die Kundmachung an der Amtstafel angeschlagen.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, während der vorgesehenen Auflagefrist vom

19.03.2026 bis einschließlich 04.05.2026

Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und sich über das geplante Projekt zu informieren. Der Verfahrensakt wird ausschließlich elektronisch geführt, d.h. auch die öffentliche Einsichtnahme erfolgt elektronisch.

Die Unterlagen liegen im Gemeindeamt Meiseldorf zu den Amtsstunden (MO-FR von 08:00 bis 11:00 Uhr) zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der Auflagefrist Stellungnahmen zum Vorhaben ausschließlich an die NÖ Landesregierung, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht, Landhausplatz 1,3109 St. Pölten eingebracht werden können.