ANTRAG Gewöhnliche Strafregisterbescheinigung: € 26
ANTRAG „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“: € 29
ANTRAG „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“: € 29
FÜR DIE AUSSTELLUNG EINER STRAFREGISTERBESCHEINIGUNG
Bundesverwaltungsabgabe: € 2,10
Bei gleichzeitiger Beantragung mehrerer Formen von Strafregisterbescheinigungen (z.B. eine Strafregisterbescheinigung und eine Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge – KJF) sind diese Anträge gebührenrechtlich getrennt voneinander zu behandeln.
