Strafregisterbescheinigung

ANTRAG Gewöhnliche Strafregisterbescheinigung: € 26

ANTRAG „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“: € 29

ANTRAG „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“: € 29

FÜR DIE AUSSTELLUNG EINER STRAFREGISTERBESCHEINIGUNG
Bundesverwaltungsabgabe: € 2,10

Bei gleichzeitiger Beantragung mehrerer Formen von Strafregisterbescheinigungen (z.B. eine Strafregisterbescheinigung und eine Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge – KJF) sind diese Anträge gebührenrechtlich getrennt voneinander zu behandeln.